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BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAföG-Bescheinigungen (Formular 5) können Sie während der Sprechstunden beantragen. Bitte bringen Sie hierzu einen aktuellen Notenauszug mit.

Für die Bestätigung eines Antrages auf Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG gelten die nachfolgenden Entscheidungskriterien. Hierbei werden generell die Prüfungsleistungen bis zum Ende des zurückliegenden Semesters zugrunde gelegt.

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie beim Studentenwerk und unter www.das-neue-bafoeg.de.


Wichtige Hinweise zum BAföG-Bezug im Übergang von Bachelor- zu Master-Studiengang: PDF-Datei.


Diplomstudiengang

Zeitpunkt Bedingung
Ende 4. FS zum Vordiplom dürfen höchstens 2 Prüfungen/Scheine fehlen.
Ende 5. FS Vordiplom vollständig bestanden oder zum Vordiplom fehlt nur noch ein(e) Prüfung/Schein, welche jedoch nicht HM I/II oder TM I/II sein darf.
Ende 6. FS Vordiplom vollständig bestanden und mind. 10 SWh des Hauptdiploms bestanden
Ende 7. FS Mind. 25 SWh des Hauptdiploms bestanden
Ende 8. FS Mind. 54 SWh des Hauptdiploms bestanden
Ende 9. FS Mind. 72 SWh des Hauptdiploms bestanden

Bachelorstudiengang

Zeitpunkt Bedingung Leistungsstand ("übliche Leistungen") Anteil an vorge-
sehener Leistung
Vorgesehene Leistung [LP] * Rückstand zu vorgesehener
Leistung als 6-LP-Module
Ende 3. Sem.
60 LP
ca. 77 %
78
3
Ende 4. Sem.
84 LP
ca. 78 %
108
4
Ende 5. Sem.
108 LP
ca. 78 %
138
5
Ende 6. Sem.
132 LP
ca. 79 %
168
6

* gerechnet wird ohne Bachelorarbeit (12 LP)

Da das Studentenwerk bereits zu Mitte des Semesters eine Bescheinigung fordert und zu diesem Zeitpunkt i.d.R. die Prüfungsergebnisse des laufenden Semesters noch nicht vorliegen, kann hierbei der Leistungsstand des vorangegangenen Fachsemesters bescheinigt werden, d.h. für eine Bescheinigung im vierten Semester erhalten Sie die Bescheinigung zu Ende des 3. Fachsemesters.


Vereinfachtes Verfahren

Statt von uns das Formblatt 5 bescheinigt zu bekommen können Sie auch direkt beim Studentenwerk mit Ihrer Bescheinigung des Leistungsstands in ECTS (Notenauszug des Prüfungsamts) die "üblichen Leistungen" prüfen und für weiteren BAföG-Bezug anerkennen lassen.


Masterstudiengang

Der Masterstudiengang hat eine Regelstudienzeit von vier Jahren, daher ist für den Bezug von BAföG-Mitteln kein Leistungsnachweis zu erbringen.


Beratung

Wenn Sie sich zum Thema BAföG beraten lassen möchten haben Sie z.B. folgende Möglichkeiten:


Information

Information zum Thema BAföG finden Sie u.a. hier: