BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG-Bescheinigungen (Formular 5) können Sie während der Sprechstunden beantragen. Bitte bringen Sie hierzu einen aktuellen Notenauszug mit.
Für die Bestätigung eines Antrages auf Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG gelten die nachfolgenden Entscheidungskriterien. Hierbei werden generell die Prüfungsleistungen bis zum Ende des zurückliegenden Semesters zugrunde gelegt.
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie beim Studentenwerk und unter www.das-neue-bafoeg.de.
Wichtige Hinweise zum BAföG-Bezug im Übergang von Bachelor- zu Master-Studiengang: PDF-Datei.
Diplomstudiengang
| Zeitpunkt | Bedingung |
| Ende 4. FS | zum Vordiplom dürfen höchstens 2 Prüfungen/Scheine fehlen. |
| Ende 5. FS | Vordiplom vollständig bestanden oder zum Vordiplom fehlt nur noch ein(e) Prüfung/Schein, welche jedoch nicht HM I/II oder TM I/II sein darf. |
| Ende 6. FS | Vordiplom vollständig bestanden und mind. 10 SWh des Hauptdiploms bestanden |
| Ende 7. FS | Mind. 25 SWh des Hauptdiploms bestanden |
| Ende 8. FS | Mind. 54 SWh des Hauptdiploms bestanden |
| Ende 9. FS | Mind. 72 SWh des Hauptdiploms bestanden |
Bachelorstudiengang
| Zeitpunkt | Bedingung Leistungsstand ("übliche Leistungen") | Anteil an vorge- sehener Leistung |
Vorgesehene Leistung [LP] * | Rückstand zu vorgesehener Leistung als 6-LP-Module |
| Ende 3. Sem. | ||||
| Ende 4. Sem. | ||||
| Ende 5. Sem. | ||||
| Ende 6. Sem. |
* gerechnet wird ohne Bachelorarbeit (12 LP)
Da das Studentenwerk bereits zu Mitte des Semesters eine Bescheinigung fordert und zu diesem Zeitpunkt i.d.R. die Prüfungsergebnisse des laufenden Semesters noch nicht vorliegen, kann hierbei der Leistungsstand des vorangegangenen Fachsemesters bescheinigt werden, d.h. für eine Bescheinigung im vierten Semester erhalten Sie die Bescheinigung zu Ende des 3. Fachsemesters.
Vereinfachtes Verfahren
Statt von uns das Formblatt 5 bescheinigt zu bekommen können Sie auch direkt beim Studentenwerk mit Ihrer Bescheinigung des Leistungsstands in ECTS (Notenauszug des Prüfungsamts) die "üblichen Leistungen" prüfen und für weiteren BAföG-Bezug anerkennen lassen.
Masterstudiengang
Der Masterstudiengang hat eine Regelstudienzeit von vier Jahren, daher ist für den Bezug von BAföG-Mitteln kein Leistungsnachweis zu erbringen.
Beratung
Wenn Sie sich zum Thema BAföG beraten lassen möchten haben Sie z.B. folgende Möglichkeiten:
- Ihre Ansprechpartner finden Sie Internetseiten des Studentenwerks Stuttgart e.V.
- BAföG-Beratung der FaVeVe (Fachschaftsvertretung)
Information
Information zum Thema BAföG finden Sie u.a. hier:
- Internetseiten des Studentenwerks Stuttgart e.V.
- Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

