Beispiel für die Aufnahmeprüfung

Das folgende Beispiel dient zur Veranschaulichung der sog. Aufnahmeprüfung.
Stufe 1: Vorauswahl
In Ihrem Abiturzeugnis haben Sie 591 Punkte erreicht, maximal gab es 840 Punkte.
Die Berechnung erfolgt zu 591/56=10,55 > 7 Punkte, damit ist Stufe 2 erreicht.
Hätten Sie jedoch nur 391 Punkte erzielt, so ergibt sich 391/56=6,98 Punkte < 7 Punkte, dies und weniger ist nicht ausreichend. Hierbei wird nicht gerundet!
Der oben verwendete Teiler ergibt sich aus 840/15=56 (15 ist die Bestnote). Bei neueren Zeugnissen mit maximal 900 Punkten ist der Teiler entsprechend 60.
Ein Bestehen in Stufe 1 ist die Grundvoraussetzung, um bei einer Bewerbung berücksichtigt zu werden.
Stufe 2: Eignungsfeststellungsverfahren
schriftlicher Durchschnitt:
Sie können hier bis zu 15 Punkte erreichen. Folgende Noten der letzten Halbjahre der gynmasialen Oberstufe werden addiert:
| Fach ... im Schuljahr: | 12/1 | 12/2 | 13/1 | 13/2 | Summe |
| Deutsch | 11 | 8 | 11 | 11 | 41 |
| Mathematik | 7 | 5 | 7 | 9 | 29 |
| beste fortgeführte Fremdsprache (z.B. Englisch) | 5 | 8 | 9 | 10 | 32 |
| beste fortgeführte Naturwissenschaft (z.B. Physik) | 9 | 8 | 10 | 10 | 37 |
| 139 |
Im Mittel ergibt sich also 139/16=8,68 Punkte < 9 Punkte.
Wenn eine der Noten in einem Halbjahr nicht vorliegt wird der Teiler 16 um diese Anzahl abgemindert.
Auswahlgespräch:
Hierbei können Sie bis zu 5 Punkte erreichen. Sie benötigen ein Auswahlgespräch unbedingt, sofern Sie im schriftlichen Teil nicht mindestens 9,0 Punkte erreichen.
Im Auswahlgespräch würde man insbesondere auch auf mögliche Probleme in Mathematik sowie Physik eingehen, da diese wichtige Grundlagen im Studium darstellen.
Da insgesamt 9 Punkte zur Zulassung notwendig sind kann das Auswahlgespräch entfallen, wenn diese Punktzahl bereits im schriftlichen Durchschnitt erreicht wurde.




