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Bewerbung in den Bachelor-Studiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft


Herzlich willkommen auf den Informationsseiten zur Bewerbung in unseren Studiengang.

Erste Informationen u.a. zu den Möglichkeiten mit einem Studium in Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft finden Sie im Rundgang zum Studium.


Bewerbung und Studienbeginn, Wintersemester 2012/13

Bewerbungsfrist (auch für ein höheres Semester) WS 2012/13: 15. Juli 2012 (Stichtag)
Studienbeginn WS 2012/13: Vorlesungsbeginn ist 15. Oktober 2012

Bewerbungen für das erste Fachsemester erfolgt über das Studiensekretariat, dort finden Sie auch weitere Informationen zur Bewerbung.

Die Bewerbung an der Universität Stuttgart findet ab Juni 2012 über das  Bewerbungsportal des Studiensekretariats statt. Zusätzlich senden Sie notwendige und ergänzende schriftliche Dokumente per Post ein, i.d.R. die amtlich beglaubigte(!) Kopie des Abschlusszeugnisses (Abitur bzw. entsprechend).

Haben Sie sich bereits zum letzten Wintersemester erfolgreich beworben aber nicht immatrikuliert, müssen Sie sich zwar online neu bewerben, Sie werden aber vorab zugelassen, wenn Sie die Zulassung des letzten Jahres (als Kopie) mit einreichen.


Der Studiengang ist zugangsbeschränkt
. Voraussetzungen sind:

 

Studiengangwechsler / Quereinsteiger

  • Informationen zu einem Studiengangwechsel, ggf. mit Einstufung in ein höheres Fachsemester, finden Sie hier.
  • Informationen für Studieninteressierte ohne Abitur finden Sie hier.

Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  • fristgerechte Bewerbung online, fristgerechtes Einreichen zusätzlicher Unterlagen (Posteingang bei der Universität spätestens am Stichtag)
  • Einladung zum Auswahlgespräch, sofern die Aufnahmeprüfung nicht bereits aus dem schriftlichen Schnitt erfüllt ist - Sie können jedoch auch dann zum Auswahlgespräch kommen. Die Auswahlgespräche werden i.d.R. von Anfang Juli bis Ende August geführt, ein Gespräch findet i.d.R. mit zwei Teilnehmern statt.
  • Zulassung durch das Studiensekretariat der Universität bei Bewerbung im Hauptantrag, evtl. Wartefrist bei Bewerbung für IuI im Hilfsantrag - hier muss erst im Hauptantrag entschieden werden (die Zulassung erfolgt dann nur, wenn im Hauptantrag für einen anderen Studiengang abgelehnt wurde).
  • Immatrikulation (Einschreibung): fristgerechte Einsendung der Immatrikulationsunterlagen. Die Frist wird Ihnen im Zulassungsschreiben des Studiensekretariats mitgeteilt, i.d.R. 2 Wochen ab Versand.

Studienverlauf

Im Anschluss an das Bachelor-Studium können Sie den Master-Studiengang anschließen.


Vorpraktikum

Das Vorpraktikum ist keine Bedingung zur Aufnahme eines Studiums!

Es ist aber grundsätzlich zu empfehlen, das Praktikum vor Beginn des Studiums abzuleisten, da während des Studiums wenig zeitliche Spielräume bleiben. Das gilt insbesondere für das Baustellenpraktikum von mindestens 4 Wochen Dauer.

Das Vorpraktikum ist bis Ende des 4. Semesters nachzuweisen.


Aufnahmeprüfung zum Bachelor-Studiengang

Das Verfahren der Aufnahmeprüfung ist hier als Diagramm dargestellt.

Die Aufnahmeprüfung ist keine Prüfung im eigentlichen Sinne sondern ein Verfahren, das Ihre Eignung für das Studium ermittelt. Mehr dazu auch im Beispiel zur Aufnahmeprüfung.

 


Für die Vorauswahl wird nicht gerundet!

Bewerbungen sind für Erstsemester nur zum Wintersemester möglich, d.h. im Sommersemester werden Sie in ein höheres Semester eingestuft. Das Aufnahmeverfahren mit Auswahlgespräch wird in beiden Semestern angeboten.

Eine einmal bestandene Aufnahmeprüfung gilt auch für eine spätere Immatrikulation.


Weitere Informationen zur Bewerbung