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Hauptdiplom


Gliederung Hauptstudium

Das Hauptstudium gliedert sich in insgesamt in 8 Prüfungsbereiche:

  • Immobilientechnik
  • Immobilienwirtschaft
  • Immobilienrecht
  • Immobilienmanagement
  • Energietechnik von Immobilien
  • Ingenieurwissenschaftliche und konstruktive Aspekte von Immobilien
  • Städtebau und architektonische Aspekte von Immobilien
  • Betriebswirtschaftslehre II

Die Übersichtstafel 2a im Studienführer (S. 13) gibt eine Übersicht über die einzelnen Lehrveranstaltungen der 8 Prüfungsbereiche.


Pflichtwahlpflichtfächer (PWP)

Pflichtwahlpflichtfächer (PWP) sind spezielle Vorlesungen mit immobilientechnischen und -wirtschaftlichen Hintergrund, die für den Studiengang Immobilientechnik und -wirtschaft angeboten werden. Das Vorlesungsangebot der PWP-Fächer gliedert sich in:
- 4 Vorlesungsblöcke verschiedener Themengebiete mit jeweils 8 SWh
- 3 Einzelvorlesungen mit jeweils 2 SWh

Die Studierenden müssen hierbei aus den vier 8 SWh-Blöcken mindestens drei und aus den drei 2 SWh-Blöcken mindestens eine (Block)Vorlesung auswählen. Weitere PWP-Fächer als die mindestens vorgeschriebenen PWP-Fächer können als Wahlpflichtfächer (WP) jederzeit gewählt werden. Die Rahmenbedingungen der Studien- und Prüfungsordnung sind jeweils einzuhalten.


Pflichtfächer (P)

Pflichtfächer (P) sind für aller Studierende der Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft vorgeschrieben, d. h. diese Fächer müssen in jedem Studienplan enthalten sein. In welchem Semester die Vorlesungen gehört werden ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für einen reibungslosen Ablauf des Studiums wird jedoch dringend empfohlen, die Vorgaben aus den Musterstudienplänen und dem Vorlesungsverzeichnis zu berücksichtigen. Weiterhin müssen die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung (§ 18, Abs. (4)) berücksichtigt werden, vgl. hierzu Studienführer Seite 16.


Wahlpflichtfächer (WP)

Aus dem Katalog der Wahlpflichtfächer (WP) werden von den Studierenden die restlichen Fachvorlesungen ausgewählt. Hierbei sind bestimmte Kriterien der Studien- und Prüfungsordnung einzuhalten, die dem Studienführer (Seite 15 ff) entnommen werden können. Bei der Wahl von Wahlpflichtfächern sollte neben einer fachlich sinnvollen Kombination zu den Pflicht- und Pflichtwahlpflichtfächern auch auf eine gute Studierbarkeit (Vermeidung von Vorlesungsüberschneidungen) geachtet werden. Es wird daher dringend empfohlen sich an den vorgegebenen Musterstudienplänen zu orientieren.


Studienplan

Alle Studierende der Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft müssen nach der Prüfungsordnung § 4, Abs. 3.4 und 4.4 einen Studienplan abgeben.

Auszug Prüfungsordnung
§ 4, Abs. 3.4
Der Prüfling muss dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis zum Ende des 1. Fachsemesters seinen Studienplan des Grundstudiums vorlegen. Dieser soll schon einen Entwurf des künftig angestrebten Hauptstudiums beinhalten. Der Studienplan gilt als genehmigt, wenn vom Prüfungsausschuss nicht innerhalb von 3 Monaten Einwände erhoben werden. Der genehmigte Studienplan darf nur einmal ohne Angabe von Gründen geändert werden. Der Prüfungsausschuss kann eine zweite Änderung zulassen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen. Liegt ein genehmigter Studienplan nicht vor, können keine Prüfungen in den Wahlpflichtfächern geschrieben werden.
§ 4, Abs. 4.4
Der Prüfling muss innerhalb des ersten Semesters nach abgeschlossener Diplom-Vorprüfung und vor der ersten Fach- oder Teilfachprüfung zur Diplomprüfung seinen Studienplan dem Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Genehmigung vorlegen. Der Studienplan gilt als genehmigt, wenn vom Prüfungsausschuss nicht innerhalb von 3 Monaten Einwände erhoben werden. Der genehmigte Studienplan darf nur einmal ohne Angabe von Gründen geändert werden. Der Prüfungsausschuss kann eine zweite Änderung zulassen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Liegt ein genehmigter Studienplan nicht vor, können keine Prüfungen in Pflicht-, Pflichtwahlpflicht- und Wahlpflichtfächern geschrieben werden.


Hinweis: Sofern Sie nach dem Vordiplom nicht innerhalb des ersten Semesters nach abgeschlossener Diplom-Vorprüfung einen geänderten Studienplan des Hauptdiploms abgeben, so geht der Prüfungsausschuss davon aus, dass Sie nach dem bereits vorliegenden Studienplan im Hauptdiplom weiter studieren werden. 


Vorträge

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung (§ 22(1)) müssen im Hauptdiplom zwei Vorträge gehalten werden. In diesen Vorträgen soll jeweils ein spezielles Teilgebiet eines Prüfungsfaches oder ein fächerübergreifendes Teilgebiet des Studiums in begrenzter Zeit verständlich dargestellt werden. Die Vorträge können über Themen gehalten werden, die vom Studierenden für andere Studienleistungen bearbeitet wurden, beispielsweise Prüfungsvorleistungen, einem Entwurf, einer Seminararbeit oder der Diplomarbeit. Die Aufgabenstellung erfolgt auf Antrag des Kandidaten durch Prüfer der gewählten Prüfungsfächer. Jeder Vortrag soll etwa 15 bis 30 Minuten dauern. Die Vorträge werden nicht benotet; die Anerkennung eines Vortrages wird vom Prüfer in einem Schein bestätigt.


Diplomarbeit

Ziel der Diplomarbeit ist es, eine Aufgabe aus dem Stoffgebiet der gewählten Studienrichtung in begrenzter Zeit mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten. Die Diplomarbeit wird in der Regel in einem Fach des gewählten Studienschwerpunktes angefertigt. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fachprüfung bestanden ist (andere Fachprüfungen können auch nach der Anfertigung der Diplomarbeit abgelegt werden). Das Thema kann aber auch von einem Professor, Hochschul- oder Privatdozenten gestellt werden (PO § 19(3)). Zum Thema kann der Studierende Vorschläge machen. Die Zeit für die Anfertigung beträgt zwei Monate; sie kann in Ausnahmefällen auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden (PO § 19 (7)). Die Diplomarbeit wird in der Regel durch zwei Prüfer bewertet (PO § 20(2)). Sie hat für die Berechnung der Endnote das Notengewicht 20.