Vorpraktikum im Bachelor-Studiengang
Auf dieser Seite finden alle Informationen zum Vorpraktikum im Studiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft. Bei den Hinweisen zum Praktikantenbericht finden Sie alle Informationen, wie Sie das Berichtsheft zu erstellen haben.
Das Vorpraktikum ist keine Bedingung zur Aufnahme eines Studiums!
Es ist aber grundsätzlich zu empfehlen, das Praktikum vor Beginn des Studiums abzuleisten, da während des Studiums wenig zeitliche Spielräume bleiben. Das gilt insbesondere für das Baustellenpraktikum von mindestens 4 Wochen Dauer.
Das Vorpraktikum ist bis Ende des 4. Semesters nachzuweisen.
Adresse
Hr. Dipl.-Ing. E. Cenk Köse
Institut für Werkstoffe im Bauwesen
Pfaffenwaldring 4
70569 Stuttgart
Tel.: +49-(0)-711-685-68035
Fax: +49-(0)-711-685-63349
E-Mail: praktikantenamt@iui.uni-stuttgart.de
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Praktikantenrichtlinien
Die aktuellen Praktikantenrichtlinien können Sie sich hier als PDF-Datei runterladen:
Das Vorpraktikum soll bis zur Einschreibung nachgeweisen werden, spätestens jedoch zum Ende des vierten Fachsemesters. Das Praktikum ist also keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums.
Es wird dringend empfohlen, ca. 8 Wochen vor Studienbeginn bereits abzuleisten. Die Umsetzungsphase des Praktikums ist von allen mit mindestens 4 Wochen abzuleisten, hierbei zählt ein Bauleiterpraktikum nicht. In der Umsetzungsphase muss direkt auf der Baustelle mitgearbeitet werden. Fehlzeiten durch Betriebsferien, Urlaub, Krankheit, etc. müssen nachgeholt werden. Eine Arbeitswoche entspricht i.d.R. 40 Stunden.
- Teil 1: Planungsphase 2-6 Wochen
Kenntnisse grundlegender Tätigkeiten in der Entwicklung und Planung von Immobilien - Teil 2: Umsetzungsphase 4-8 Wochen
Kenntnisse in grundlegenden Tätigkeiten bei der baulichen Umsetzung und Erstellung von Immobilien - Teil 3: Betriebsphase 2-6 Wochen
Kenntnisse in grundlegenden Tätigkeiten während des Betriebs von Immobilien
Organisatorische Hinweise
Wichtig: Ohne die Anerkennung der fachbezogenen Praktikantentätigkeit bis Ende des 4. Fachsemesters müssen Sie noch im 4. Fachsemester eine Fristverlängerung beantragen um das Studium fortsetzten zu können. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Praktikum bis spätestens zum Ende des vierten Semesters vollständig abgeleistet und anerkannt haben müssen! Falls dies für Sie nicht möglich ist lesen Sie bitte unter FAQ den Absatz zum Thema Praktikum.
Die Praktikantenbescheinigungen und -berichtshefte sind persönlich während den üblichen Sprechzeiten abzugeben, eine Zusendungen mit der Post ist nur im Ausnahmefall und erst nach vorheriger Absprache möglich.
Praktikantenberichte sind deutlich mit: Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Kontaktdaten (E-Mailadresse und Telefonnummer) für mögliche Rückfragen zu beschriften.
Die Prüfung und Anerkennung der Praktikantenberichte erfolgt nur komplett für das gesamte Praktikum, d. h. erst nach Ableistung der gesamten Mindestdauer von 12 Wochen sind die kompletten Berichte zur Anerkennung beim Praktikantenamt abzugeben.
Unvollständige Praktikantenberichte werden nicht anerkannt.
Nach Abgabe des vollständigen Praktikantenberichts wird dieser durch das Praktikantenamt geprüft. Danach wird ein gemeinsamer Gesprächstermin vereinbart, bei dem Ihnen verschiedene Fragen rund um Ihre Praktikantentätigkeiten gestellt werden. Nach positiven Gesamturteil (Bericht und Gespräch) übermittelt das Praktikantenamt automatisch die Meldung über die Anerkennung Ihrer Praktikantentätigkeit an das Prüfungsamt und Sie erhalten eine Bescheinigung für Ihre Unterlagen. Nur dann sind Sie regulär für Prüfungen ab dem fünften Fachsemester zugelassen.
Anerkennung
Eine Anerkennung bzw. Anrechnung der im Zuge eines Studiums, einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit bereits abgeleisteten Praktika kann in folgenden Fällen stattfinden:
- nach Pkt. 1.3.2 der Richtlinien: Wird eine Gesellenprüfung in einem baunahen Beruf nachgewiesen oder ist die oder der Studierende staatlich geprüfte(r) Absolvent(in) eines baunahen Studienganges einer Universität oder Fachhochschule so wird das dort abgelegte Praktikum mit seiner vollen Zeit (d.h. bis zu 12 Wochen) angerechnet.
- die Inhalte der abgeleisteten Praktika in einem nicht baunahen Beruf entsprechen nachweislich denen in der "Richtlinien für das Praktikum" geforderten (s. hierzu ins. Pkt. 1.2 der Richtlinien). Ein Nachweis muss dem Praktikantenbericht schriftlich beiliegen und eine detaillierte Auflistung der Tätigkeiten (z.B. in der Form der Wochenberichte) und die Unterschriften der Verantwortlichen Person beinhalten. Es wird nur die Anzahl der Wochen anerkannt, die diesen Kriterien entsprechen, die restlichen Praktikumswochen müssen nachgeholt werden. Für die anerkannten Wochen entfällt der Tätigkeitsbericht.
Hinweise zum Praktikantenbericht
Der Bericht muss folgende Teile enthalten:
- Deckblatt mit Name, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer)
- Gesamtübersicht der jeweils abgeleisteten Praktikumsphasen (Anzahl Wochen, mit Datum von/bis)
- Firmenbescheinigung(en) über die jeweils abgeleisteten Praktikumsphasen auf Original-Firmenpapier (mit Unterschrift und Stempel)
- Wochenberichte
- Für jede Woche erfolgt eine stichwortartige Auflistung der Tätigkeiten.
- Die Wochenberichte sind vom zuständigen Vorgesetzten zu unterschreiben.
- Zu jedem Wochenbericht muss ein ausführlicher Tätigkeitsbericht ("Erlebnisbericht") verfasst werden, in dem eine bestimmte Tätigkeit dieser Woche genauer und ausführlich dargestellt wird.
- Tätigkeitsbericht ("Erlebnisbericht")
- In diesem Teil sollen die Arbeiten, die man selbst ausgeführt oder auch ggf. beobachtet hat, ausführlich geschildert werden (ca. 1-2 DIN A4 Seiten je Woche).
- Arbeitsvorgänge, Konstruktionen, etc. sollen hier in ihren Zusammenhängen dargestellt werden.
- Der Bericht soll durch Zeichnungen, Skizzen, Tabellen u.ä. veranschaulicht werden.
- Fotografien können ergänzend mit aufgenommen werden.
- Allgemeine Beschreibungen - z.B. Auszüge aus CD-ROM's, Fachbüchern, wikipedia u.ä. - stellen keinen Tätigkeitsbericht dar!
Der gesamte Bericht soll in einem Schnellhefter abgegeben werden. Die einzelnen Seiten des Praktikantenberichts dürfen nicht in Klarsichthüllen verpackt werden.
Das Praktikantenheft soll mit einer Textverarbeitung erstellt werden. Es ist eine normale Schriftgröße (Arial, 12) und normaler Zeilenabstand (1-fach) zu wählen.
Hinweise zu Praktikantenplätzen
Das Praktikantenamt vermittelt keine Praktikantenplätze.
Auf der Homepage des Instituts für Baubetriebslehre finden Sie eine Liste mit zahlreichen Bauunternehmungen, bei denen Sie Ihr Praktikum möglicherweise absolvieren können.
Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden.



