Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Bachelor of Science 

Regelstudienzeit: 6 Semester
Unterrichtssprache: deutsch

Herzlich willkommen auf der Studierenden-Seite von Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Bei Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft (IuI) handelt es sich um einen Studiengnag des Wirtschaftsingenieurwesen mit den Schwerpunkten Bau-, Immobilien- und Infrastrukturprojekte.

Dabei ist der stark ingenieurwissenschaftliche Charakter des Studiengangs vor allem innerhalb der ersten Semester sichtbar. In den letzten Semestern liegt der Schwerpunkt dahingegen vor allem in der Immobilienwirtschaft. Diese breitgefächerte Ausbildung zum Generalisten ermöglicht den Studierenden den Einstieg in alle Arbeitsbereiche des Lebenszyklus einer Immobilie.


Auf dieser Seite finden Sie alle detaillierten Infos zum Studiengang. Auskünfte zum allgemeinen Aufbau des Studiums und z. B. Informationen zum Vorpraktikum finden Sie im Bereich Studienaufbau und Downloads. Auf der Unterseite Prüfungen und Downloads finden Sie Antworten auf Fragen rund um die Prüfungsordnung (PO) und unter Kontakt und Beratung können Sie Ansprechpartner einsehen.

Viel Erfolg beim Studium!

Der Studiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

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Bachelor of Science

Studi-Tipps zur Organisation

02:38

Du möchtest deinen Freunden oder der Familie einen Überblick über deinen Studiengang geben? Dann nutze diese Slides und präsentiere deine zukünftigen Aufgabengebiete.

Einführungsveranstaltungen zum Sommersemester

Studienwechsler*innen und Studienanfänger*innen des Sommersemesters wenden sich bei Fragen bitte an die Studiengangmanager*in Ines Hofmann und Marcel Weissinger oder an die Fachgruppe IuI.

Hinweise für Studierende aus dem Ausland

Auf internationale Studierende wartet ein umfangreiches Willkommens- und Orientierungsprogramm des Dezernat Internationales: Hilfestellungen für die ersten Schritte in Stuttgart, Orientierungswoche, Informationsveranstaltungen und vieles mehr.

Unterstützung zu Beginn und während des gesamten Studiums finden internationale Studierende auch beim International Service Point der Fakultät 2. 

Anschluss-Studium: Mit welchem Master kann ich weitermachen?

Auf das Bachelorstudium baut der Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft auf. Hierin können Studierende sämtliche Kentnisse entlang des Immobilienlebenszyklus vertiefen. Neben ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten werden auch energetische sowie planerische und rechtliche Aspekte einer Immobilie abgedeckt. Darüber hinaus bieten diverse Spezialisierungsmodule die Möglichkeit einer individuellen Vertiefung.

Der Master-Abschluss ist gleichwertig zum früheren Diplom-Wirtschaftsingenieurwesen.

Welche beruflichen Perspektiven eröffnet mir der Studiengang?

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Bereich Immobilientechnik:

  • Projektmanagement und Projektsteuerung
  • Bauunternehmung und Bauleitung
  • Bauträger
  • Facility Management
  • Bautechnische Beratung
  • Lean Construction | Prozessoptimierung
  • Baubetriebliche Gutachter | Start-ups 
  • [...]

Bereich Immobilienwirtschaft:

  • Projektentwicklung
  • Immobilienbewertung
  • Portfoliomanagement | Fonds | Leasinggesellschaften | Gewerbeparks
  • Corporate-Real-Estate-Management (CREM) | Asset-Management
  • Finanzprodukte | Immobilienfinanzierung
  • Dienstleistung und Beratung | Start-ups
  • [...]

Weitere Berufsbeschreibungen und Tätigkeitsinformationen finden Sie in der Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit:

FAQs zum Studiengang

Das Studium Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft (IuI) bildet eine*n vollwertige*n Wirtschaftsingenieur*in aus. Der Master-Abschluss ist dabei gleichwertig zum ehemaligen Diplom-Wirtschaftsingenieur*in. Auf der Master-Urkunde finden Sie dementsprechend einen Vermerk, dass das Studium gleichwertig zu dem eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs ist.

Die Zulassung zum Studium setzt ein sechswöchiges Vorpraktikum voraus. Der Nachweis über ein Vorpraktikum sollte bis zur Einschreibung beim Praktikantenamt vorgelegt werden, kann aber innerhalb der ersten Semester nachgereicht werden. Grundsätzlich ist es jedoch zu empfehlen, das Praktikum vor dem Beginn des Studiums abzuleisten, da während des Studiums hierfür wenig zeitliche Spielräume bleiben. Das gilt insbesondere für das Baustellenpraktikum von einer mindestens vierwöchigen Dauer. 

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, Ihr Vorpraktikum vor Studienbeginn abzuleisten oder einen Praktikumsplatz zu finden, wenden Sie sich bitte an das Praktikantenamt.

Versuchen Sie in erster Linie sich selbst zu helfen.

Auf fast jede Frage können Sie Antworten auf den Internetseiten der Universität Stuttgart, in der Prüfungsordnung, bei Kommilitonen oder bei der Fachgruppe erhalten.
Falls Sie auf diesem Weg keine Antwort finden, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner. 
Bei konkreten Fragen zu Lehrveranstaltungen können Sie die zuständigen Ansprechpartner direkt über C@MPUS ermitteln.

Aktuelle Informationenen zu den fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen finden Sie auf der Seite des
Zentrums für Lehre und Weiterbildung.

Sprechstunden der zuständigen Mitarbeiter und Öffnungszeiten der Sekretariate finden Sie direkt auf den jeweiligen Institutsseiten.

Auf dieser Seite finden Sie alle detaillierten Infos zum Studiengang.

Eine Kurzversion bzw. einen Überblick erhalten Sie über unsere Präsentationsfolien für den Studiengang IuI. Diese können Sie über die ILIAS-Gruppe für höhere Semester aufrufen und herunterladen. Die Präsentationen vermitteln einen Überblick über die Wahlmodule, Schlüsselqualifikationen und vorgezogene Mastermodule im Bachelor sowie allgemeine Informationen zu Abschlussarbeiten und Auslandsaufenthalten.

Sie können der Gruppe über "Magazin → Ingenieurwissenschaften → Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft → Arbeitsgruppen → Informationen Bachelor und Master - Höhere Semester - Studiengang IuI" (ILIAS-Zugangslink) direkt beitreten.

Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 120 ECTS-Credits erworben wurden.

Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu sieben Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Einen Rücktritt nehmen Sie über C@MPUS vor.

Die Rücktrittsfrist von 7 Tagen gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind.
Genauere Informationen finden Sie unter dem Schlagwort 'Rücktritt' in Ihrer aktuell gültigen Prüfungsordnung.

Anträge auf die Genehmigung des Rücktritts können Sie über C@MPUS→'Meine Anträge'→'Antrag auf Genehmigung des Rücktritts' herunterladen. Diese Anträge sind - ggf. inklusive Anlagen (Attest, Begründung) - beim Prüfungsamt einzureichen!

Falls keine nachvollziehbaren Gründe für einen Rücktritt nach der Frist dargelegt werden, lehnt der Prüfungsausschuss dem Antrag ab und die Prüfung gilt als nicht bestanden.

Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss innerhalb von zwei Semestern erfolgen! Die Prüfung muss nicht unbedingt gleich im nächsten Semester angemeldet und geschrieben werden. Die Vorlesung könnte ggf. noch einmal gehört werden.

Eine zweite schriftliche Wiederholung von Prüfungen ist nur in 3 Modulen möglich, aber nicht in der Orientierungsprüfung. Zudem kann die Bachelorarbeit kein zweites Mal wiederholt werden.

Dies bedeutet: Maximal fünf mündliche Fortsetzungen der Prüfungen bei den zwei Orientierungsprüfungen und bei den drei Zweitwiederholungen. Bei allen anderen Wiederholungsprüfungen gibt es keine mündliche Fortsetzung!

Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf die mündliche Fortsetzungsprüfung bei nicht Erscheinen oder einem Betrugsversuch.

Bitte beachten Sie, dass keine automatische Anmeldung zu Prüfungen im nächsten Semester erfolgt, wenn Sie im vorangegangenen Semester die Prüfung nicht bestanden haben.

Detailiertere Informationen können in § 20 Wiederholung von Prüfungsleistungen in der Prüfungsordnung nachgelesen werden.

Ein Freischuss ist ein Prüfungsversuch, der im Falle des Nichtbestehens der Prüfung als nicht unternommen gilt. Im Falle des Bestehens kann die wiederholte Prüfung zur Notenverbesserung führen.

Der Antrag auf Freischuss kann nur bei der Erreichung einer Mindestanzahl von ECTS-Credits bis zu einem bestimmten Semester erfolgen.

Wurden nach ununterbrochenem Fachstudium bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters 108 ECTS-Credits erworben, so gelten innerhalb der Regelstudienzeit abgelegte und nicht bestandene Studien- und Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fällen auf Antrag beim Prüfungsamt als nicht unternommen. Abgelegte und bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag beim Prüfungsamt in höchstens zwei Fällen zur Notenverbesserung spätestens am übernächsten Prüfungstermin einmal wiederholt werden.

Bitte lesen Sie bei Bedarf die weiteren Informationen zum Thema Freischuss in § 28 Freischussregelung in der Prüfungsordnung nach.

Wenn mindestens 120 ECTS-Credits erworben wurden, können Module aus dem Masterstudiengang IuI im Umfang von 24 ECTS-Credits belegt werden.
Diese werden nicht für die Bachelorprüfung berücksichtigt, sondern in der Masterprüfung von Amts wegen angerechnet.

Regelungen sind in § 5 Studien- und Prüfungsaufbau in der Prüfungsordnung zu finden.

Die damit verbundenen Fragen richten Sie bitte an die zuständige Sachbearbeitung (je nach Nachnamen) des Studiensekretariats oder an Frau Kunjavskaja (Zentrale Verwaltung).

Ja, Sie können eine bedingte Zulassung zum Masterstudium erhalten.

Für eine bedingte Zulassung zum IuI-Masterstudium können sich Bachelorstudierende bewerben, wenn Sie mindestens 110 Leistungspunkten (ECTS) erworben haben. Die geforderten ECTS müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung durch Ihre Leistungsübersicht nachweisen, indem Sie sie in C@MPUS hochladen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Zulassungsordnung des Masterstudiengangs.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium dann vollständig beendet haben, schreiben Sie sich innerhalb der Einschreibefristen in den Masterstudiengang ein. Über das genaue Vorgehen informieren Sie sich bitte auf der Seite Einschreibung.

Vorteile einer bedingten Zulassung

Die bedingte Zulassung ist drei Semester gültig und gibt Ihnen die Sicherheit an der Universität Stuttgart studieren zu können.

Wenn Sie bedingt zugelassen werden, können Sie sich in den Master einschreiben, sobald Sie Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben – unabhängig von der endgültigen Abschlussnote und auch unabhängig davon, wie viele andere Studienbewerber es dann gibt.

Via StudyCheck können einige Bewertungen von Studierenden eingesehen werden.

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Akkreditierung

Die Qualität des Studien­gangs ist in einem Zer­ti­fizier­ungs­ver­fahren geprüft.

Kontakt für weitere Fragen

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Ines Hofmann

M. Sc.

akademische Mitarbeiterin

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Marcel Weissinger

M. Sc.

akademischer Mitarbeiter

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